Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme
Für das Bauteil Dach fordern die Landesbauordnungen die Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme, die sogenannte „Harte Bedachung“.
Mit das Dach vollständig bedeckender Schüttung aus mindestens 50 mm Kies 16/32 oder mit Bedeckung aus mindestens 4 cm dicken Betonwerksteinplatten (oder anderen mineralischen Platten) gelten beliebige Bedachungen gemäß DIN 4102, Teil 4 als widerstandsfähig. Hiervon abweichend ist die Widerstandsfähigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Widerstandsfähigkeit von Dachabdichtungen muss in Deutschland durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) nachgewiesen werden. Gegenstand des Nachweises ist nicht nur die Dachabdichtung sondern der komplette Dachaufbau einschließlich der Unterkonstruktion.
Der Nachweis selbst wird durch Brandprüfungen gemäß DIN 4102, Teil 7 oder DIN CEN/TS 1187 durch unabhängige Prüfanstalten durchgeführt, die Ergebnisse werden durch DIN EN 13501-5 als zugehörige Norm zur Klassifizierung bewertet. DIN CEN/TS 1187 und DIN EN 13501-5 beschreiben vier verschiedene Prüf- bzw. Bewertungskategorien (Broof (t1) bis Broof (t4)) für die Anwendung innerhalb Europas. In Deutschland wird nach Prüfverfahren 1 (entspricht weitgehend DIN 4102, Teil 7) geprüft und hierfür die Klassifizierung Broof (t1) vergeben.
Im Prüfverfahren 1 mit Beanspruchung durch Brandsatz wird der auf dem Probekörper (der zu prüfende komplette Abdichtungsaufbau) positionierte Brandsatz (ein mit 600 g Holzwolle gefüllter Drahtkorb) entzündet. Die Prüfung erfolgt bei 15° Dachneigung. Die Bewertung gilt für alle Dachneigungen bis 20°. Wenn stärker geneigte Dachflächen nachzuweisen sind, ist eine bei 15° bestandene Prüfung nochmals bei 45 ° Dachneigung durchzuführen. Bestanden gilt sie für alle Dachneigungen. Bei senkrechten oder annähernd senkrechten Flächen bis 1,00 m Höhe.
Kubidritt Dachsysteme sind mit dem Nachweis als „harte Bedachung“ geprüft. Sie können auch im Brandschutzbereich sicher mit uns planen. Für weitere Informationen fordern Sie gern unten aufgeführten Nachweis an. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Für ein Informationsgespräch, stehen Ihnen unsere Fachberater für Anwendungstechnik gerne zur Verfügung.