Leistungserklärungen

Hinweis: Folgende Informationen werden u. a. durch eine Leistungserklärung (bezieht sich auch auf die gekürzte Leistungserklärung am CE-Zeichen) gegeben.

Diese können sich im Detail von Aussagen unterscheiden, die über ein Produkt in dessen Produktdatenblatt gemacht werden.

  • Die Leistungserklärung gibt die Leistung von Bauprodukten in Bezug auf die wesentlichen Merkmale dieser Produkte gemäß den einschlägigen harmonisierten technischen Spezifikationen an. „Wesentliche Merkmale“ sind diejenigen Merkmale des Bauprodukts, die sich auf die Grundanforderungen an Bauwerke beziehen.
  • Die Leistungserklärung enthält einen Verweis auf den Produkttyp und den Verwendungszweck, das System zur Bewertung der Leistung, die Referenznummer mit Ausgabedatum der harmonisierten Norm und die Referenznummer der technischen Dokumentation (Zertifikat).
  • Die Leistungserklärung enthält eine Liste der wesentlichen Merkmalen, die in den harmonisierten technischen Spezifikationen für den erklärten Verwendungszweck, beziehungsweise die erklärten Verwendungszwecke festgelegt wurden. Sie enthält zudem die Leistung von zumindest einem der wesentlichen Merkmale des Bauprodukts, die für den erklärten Verwendungszweck beziehungsweise die erklärten Verwendungszwecke relevant sind.